Regulations · Richtlinien für die Festivalvertretung durch AUSTRIAN FILMS

Programmfüllende* Kinofilme, die folgende Kriterien erfüllen, können von AUSTRIAN FILMS bei ihrem internationalen Einsatz vertreten werden:

  1. die Produktionsfirma ist in Österreich angemeldet
  2. der künstlerische, technische und finanzielle Anteil am Film (Förderung durch BMKOES, FFW, ÖFI) ist jeweils mehrheitlich österreichisch
  3. regulärer österreichweiter Kinostart mit einem fixen Abendprogrammplatz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen durch einen österreichischen Verleih aus dieser Liste.
* Lauflänge mind. 70 min

AUSNAHMEN sind möglich für Filme,

  • die eine Einladung von einem der folgenden Festivals in die genannten Sektionen erhalten haben:
  – Sundance (Competition)
  – Rotterdam (Tiger Award Competition)
  – Berlin (Official Selection, Forum)
  – Cannes (Official Selection, Critics’ Week, Directors’ Fortnight)
  – Locarno (Official Selection)
  – Venedig (Official Selection, Venice Days, Critics’ Week)
  – San Sebastián (Competition)
  – Amsterdam (Hauptwettbewerb, nicht-kompetitive Sektionen falls Weltpremiere)
  – CPH:DOX (Hauptwettbewerb, Nebenwettbewerbe falls Weltpremiere)

  • den Hauptpreis in einem der Wettbewerbe von Karlovy Vary IFF, Hot Docs, Nyon oder DOK Leipzig gewonnen haben.