Regulations · Richtlinien für die Festivalvertretung durch AUSTRIAN FILMS

Filme, die folgende Kriterien erfüllen, können von AUSTRIAN FILMS bei ihrem internationalen Einsatz vertreten werden:

  1. programmfüllender Kinofilm (Laufzeit von mindestens 70 min)
  2. die Produktionsfirma ist in Österreich angemeldet
  3. der künstlerische, technische und finanzielle Anteil am Film (Förderung durch BMKOES, FFW, ÖFI) ist jeweils mehrheitlich österreichisch
  4. der Film hat einen in Österreich lizenzierten Verleih mit internationalem Verleihprogramm (kein Eigenverleih) und einen regulären österreichweiten Kinoeinsatz mit fixem Abendprogrammplatz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen

AUSNAHMEN sind möglich für Filme,

  • die eine Einladung von einem der folgenden Festivals in die genannten Sektionen erhalten haben:
  – Sundance (Competition)
  – Rotterdam (Tiger Award Competition)
  – Berlin (Official Selection, Forum)
  – Cannes (Official Selection, Critics’ Week, Directors’ Fortnight)
  – Locarno (Official Selection)
  – Venedig (Official Selection, Venice Days, Critics’ Week)
  – San Sebastián (Competition)
  – Amsterdam (Competition, nicht-kompetitive Sektionen falls Weltpremiere)

  • den Hauptpreis in einem der Wettbewerbe von Karlovy Vary IFF, CPH:DOX, Hot Docs, Nyon oder DOK Leipzig gewonnen haben.