- programmfüllender Kinofilm (Laufzeit von mindestens 70 min)
- die Produktionsfirma ist in Österreich angemeldet
- der künstlerische, technische und finanzielle Anteil am Film (Förderung durch BMKOES, FFW, ÖFI) ist jeweils mehrheitlich österreichisch
- der Film hat einen in Österreich lizenzierten Verleih mit internationalem Verleihprogramm (kein Eigenverleih) und einen regulären österreichweiten Kinoeinsatz mit fixem Abendprogrammplatz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen
AUSNAHMEN sind möglich für Filme,
- die eine Einladung von einem der folgenden Festivals in die genannten Sektionen erhalten haben:
– Rotterdam (Tiger Award Competition)
– Berlin (Official Selection, Forum)
– Cannes (Official Selection, Critics’ Week, Directors’ Fortnight)
– Locarno (Official Selection)
– Venedig (Official Selection, Venice Days, Critics’ Week)
– San Sebastián (Competition)
– Amsterdam (Competition, nicht-kompetitive Sektionen falls Weltpremiere)
- den Hauptpreis in einem der Wettbewerbe von Karlovy Vary IFF, CPH:DOX, Hot Docs, Nyon oder DOK Leipzig gewonnen haben.